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Pflegekinder

Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zu den Themenbereichen Bereitschaftspflege, Dauerpflege und zu den Kindern, die hierauf angewiesen sind.

Gerne erörtern wir Ihnen im persönlichen Gespräch alles Weitere und gehen auf Ihre individuellen Fragen ein.

Eigenschaften Pflege und Pflegekinder

  • Ein Pflegekind ist kein Adoptivkind. Ein Pflegekind bleibt rechtlich gesehen das Kind seiner Eltern, lebt aber in einer Pflegefamilie. Es hat zwei Familien, denen es sich verbunden fühlt. Können die Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben, wird sie ganz oder teilweise einem Vormund übertragen
  • Pflegekinder leben auf Dauer, d.h bis zum 18. Geburtstag, oder zeitlich befristet in einer Familie.
  • Das Jugendamt bezahlt der Pflegefamilie die Unterhalts- und Erziehungskosten.
  • Die Einbeziehung der Herkunftsfamilie ist fester Bestandteil der Hilfeplanung – in der Regel finden Kontakte zum Kind, zur Pflegefamilie und zum Jugendamt statt.
  • Das Pflegekind ist an der Hilfeplanung beteiligt und weiß über seinen Status als Kind mit zwei Familien Bescheid.
  • Der Kontakt zu den leiblichen Eltern ermöglicht dem Kind ein realistisches Bild seiner Herkunft – es wird keine Kunstwelt konstruiert.
  • Bis auf wenige Ausnahmen behält das Kind seinen ursprünglichen Familiennamen.
  • Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare (Partner werden gleichberechtigt behandelt), können ein Pflegekind aufnehmen.
  • Das Alter der Pflegeeltern und das des Kindes sollte bei einer dauerhaften Unterbringung etwa dem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern entsprechen. Aber auch mit 40 Jahren kann man noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen.
  • Für die Betreuung von Pflegekindern braucht man seinen Beruf nicht vollständig aufzugeben – eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
  • Pflegeeltern müssen ihre Probleme nicht alleine lösen. Auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes hat man Anspruch auf Beratung und wird durch die BeraterInnen eines freien oder öffentlichen Trägers unterstützt.
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