Adoption
Eine Adoption unterscheidet sich grundlegend von einer Dauerpflege. Daher erhalten Sie an dieser Stelle Hinweise zu den wichtigsten Punkten:
Adoptivkinder
Adoptierte Kinder sind rechtlich alleinige Kinder ihrer Adoptiveltern und nicht mehr mit ihren leiblichen Eltern verwandt. Damit einher gehen das Sorgerecht der Adoptiveltern sowie deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.
Das Kind erhält im Regelfall den Familiennamen seiner Adoptiveltern und die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutscher, das Kind hingegen ausländischer Herkunft ist.
Pflegekinder
Pflegeeltern erhalten dagegen nicht das Sorgerecht für das ihnen anvertraute Pflegekind. Die elterliche Sorge verbleibt auch bei einem Pflegeverhältnis grundsätzlich bei den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt.
Allerdings haben die Pflegeeltern die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes, wenn das Pflegeverhältnis länger andauert. Die Pflegeeltern erhalten staatliche finanzielle Unterstützung für den Unterhalt des Kindes und für ihren erzieherischen Einsatz.
Eine In-Pflegenahme ist einfacher umzusetzen als eine Adoption. So können Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder unverheiratete Paare, die durchaus auch älter als 40 Jahre sein dürfen, ein Pflegekind bereits nach durchschnittlich 9 Monaten bei sich aufnehmen.